erprobt funktioniert preiswert PEN-YANG® deutsche Firma seit 1995 am Markt
deutsche Firma seit 1995 am Markt

Versand nur noch nach Deutschland

Ab/seit dem 01.01.2026 versende ich aus diesem Shop nur noch an Adressen in Deutschland. Für Lieferungen ins Ausland bitte den Firmenshop direkt besuchen oder einen Dienstleister für Grenzpakete nutzen.

Warum kommt es zu dieser Entscheidung?

Die Europäische Union war einmal dazu gedacht, den Handel, Verkehr, das Reisen und Arbeiten im europäischen Wirtschaftsraum zu vereinfachen. Und eine zeitlang wurden hier Barrieren abgeschafft, die es Firmen erlaubt haben, leichter Handel zu treiben.

Doch nach der anfänglichen Euphorie und gewissen Erleichterungen kamen schnell neue Barrieren hinzu. Und aktuell gibt es mindestens jährlich neue Hürden zu überwinden, die den Handel erschweren und es speziell kleineren Onlineshops praktisch unmöglich machen, noch vernünftig grenzüberschreitend Waren anzubieten.

Ein paar Beispiele:

  • Wir alle kennen das Duale System Deutschland, den Grünen Punkt. Recycling ist an sich eine sinnvolle Sache. Irgendwann (zum 01.01.2019) mussten sich alle Händler bei LUCID registrieren, wenn sie als erster Kontaktpunkt Verpackungsmaterial in Verkehr bringen. Heißt: wenn ich keine bereits lizenzierten und schon einmal verwendeten Verpackungen benutze, muss ich bei dieser Stelle registriert sein und Angaben über die Menge meiner Verpackungsmaterialien machen. Wer also neue Kartons verwendet, was praktisch jeder Händler tut, muss ich dies bei LUCID angeben. Und es geht nicht nur um Kartons, ich muss auch Glas, Aluminium, Klebeband und Füllmaterial angeben. Auch wer z. B. alte Zeitungen zum Ausstopfen von Kartons verwendet, muss diese alten Zeitungen mengenmäßig erfassen und melden. Und all dieses Material muss bei einem Lizenzgeber, der im Dualen System registriert ist, lizenziert, also bezahlt werden. Als Händler zahlen wir also nicht nur für das Material, sondern auch nochmal eine separate Lizenzabgabe und diese Mengen müssen offiziell gemeldet werden.
  • Diese Lizenzierung für Verpackungsmaterial muss für viele europäische Länder separat erfolgen und erfordert deshalb für jedes Land Kosten. Diese Gebühren sind im Voraus zu entrichten und ohne dass man weiß, ob man in diesem Jahr überhaupt etwas in das jeweilige Land verkaufen wird. Eine Rückerstattung zuviel lizenzierter Mengen ist gewöhnlich nicht möglich.
  • Seit einiger Zeit genügt das Lizenzieren von Material nicht mehr, man benötigt als Händler einen Bevollmächtigten in den jeweiligen Ländern. Dafür gibt es Dienstleister, die separate Kosten verursachen. Die Kosten liegen ab 75,- € pro Land, in der Summe können Kosten zwischen 5.000 – 10.000 € jährlich für derartige Bevollmächtigungen zusätzlich anfallen, die irgendwo über Verkäufe/Produktpreise abgefangen werden müssen. Und diese Bevollmächtigten müssen zusätzlich notariell beurkundet werden, was wiederum Kosten verursacht.
  • Einzelne Länder haben begonnen, zusätzliche Kennzeichnungen auf Verpackungen zu verlangen. Diese Kennzeichnungen müssen Vorgaben entsprechen und wer in diese Länder versendet, muss sich daran halten. Das erfordert weiteren logistischen Aufwand und Kosten für separate Kartons oder Aufkleber/Kennzeichnungen. Was ein Riese wie Amazon oder große Versandhändler einfach stemmen können wird für kleine Händler problematisch und erschwert den Handel.
  • Dazu kommen die mehrfach pro Jahr steigenden Versandkosten. Der Versand ins Ausland, aber auch im Inland wird immer kostspieliger.
  • Beim Versand ins Ausland sind häufig separate Dokumente beizufügen und Zollinhaltserklärungen auszufüllen. Dies betrifft zwar in erster Linie Länder außerhalb der EU (wie die Schweiz), muss aber in der Logistik mit abgebildet werden. Bei entsprechendem Volumen lohnt sich das natürlich, für meinen Shop aber nicht mehr.
  • Preise müssen ggf. nach entsprechenden Ländern korrekt angezeigt werden und das Rechnungssystem muss dies ebenfalls so abbilden. Bei Verkaufsvolumen über 10.000 € im Jahr ins Ausland ändern sich die Vorschriften für die Steuerberechnung und Steuerabfuhr.
  • Rechnungen müssen im maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden (z. B. ZUGFeRD). Die Rechnungssysteme sind darauf zwar bereits eingestellt, aber es ist Verwaltungsaufwand, der abgebildet werden muss.

Diese Liste, bestehend aus Lizenzkosten, Steuern, Bevollmächtigten, Porto, Rechnungen und Kennzeichnungen lässt sich noch um einige Punkte erweitern.

Sie zeigt aber bereits eindrucksvoll, dass stetig neue Regeln und Abgaben Produkte unnötig verteuern würden.

Pen-Yang® Produkte haben keinen hohen Aufschlag und bieten deswegen für mich als Wiederverkäufer keinen großen Spielraum, um all diese Aufgaben und Ausgaben zu stemmen.

Deshalb erfolgt ab dem 01.01.2026 der Versand nur noch innerhalb Deutschlands.

Und vergessen wir nicht, dass aktuell jedes Jahr zum 01.01. die CO₂ Abgabe erhöht wird, was sich an der Tankstelle bemerkbar macht und damit Reisen und Transport verteuert.

Haben wir das Klima eigentlich schon gerettet?

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