Swisscom, ein führendes Schweizer Telekommunikationsunternehmen, hat am 24. Februar 2003 eine Patentschrift für ein Weltpatent eingereicht, in dem schädigende Effekte von Mobilfunkstrahlung beschrieben werden.
Konkret wird beschrieben (Auszug aus der Übersetzung der Bürgerwelle Schweiz): „Im Chromosom Nr. 17 wurde eine in Funktion des SAR-Wertes lineare Zunahme – eine Aneuploidie (= numerische Chromosomenaberration) – beobachtet, was zeigt, dass diese Strahlung einen gentoxischen Effekt hat.“
Den genauen Wortlaut der Übersetzung finden Sie hier.
Konkret wird also in einer veröffentlichten Patentschrift eines Telekommunikationsunternehmens davon gesprochen, dass (spezielle) Handystrahlung tatsächlich einen schädigenden Effekt auf den menschlichen Körper hat.
Nicht haben kann, sondern ganz klar hat.
Dabei stellt sich die Frage, warum diese Hinweis (in dieser Form bisher meines Wissens nach einmalig) in einer Patentschrift steht.
Ich nehme an, dass damit unter Umständen eine Hintertür offen steht, sollte Swisscom einmal wegen der schädigenden Effekt von Mobilfunkstrahlung belangt werden. Schließlich könnten sie den Standpunkt vertreten, dass es doch ganz offen in der Patentschrift stand und man sich damit hätte informieren können. Oder dass Swisscom zumindest nichts verbergen wollte.
Diese meine Meinung ist nur spekulativ. Aber es ist ein interessanter Gedanke, über den es sich selbst nachzudenken lohnt.
Swisscom hat allerdings auf eine Anfrage reagiert und relativiert den Hinweis aus der originalen Patentschrift.
Sie schreiben, dass die Patentschrift im Vorfeld nicht ausreichend geprüft wurde, da diese Hinweise zu schädigenden Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung sonst nicht mit in diese aufgenommen worden wären. Gleichermaßen distanzieren sie sich von der Aussage zur Schädigung, entschuldigen sich und finden den Vorgang irritierend und ärgerlich.
Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass es nicht ohne Folgen bleibt, wenn wir mehr und mehr strahlende und funkende Geräte in unserem Alltag haben. Wir haben immer mehr und mehr Handys, WLAN-Router, Funkmasten, Antennen, DECT-Telefone, Tablets, Smartwatches, Bluetooth Geräte und vieles mehr, was überall und ständig strahlt.
Irgendwann ist der Punkt erreicht, da unser Körper dieses Übermaß an Strahlung nicht mehr kompensieren kann. Wann dieses Level erreicht ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich denke, wir sind schon darüber hinaus.
Jeder muss für sich selbst entscheiden, was von der Patentschrift von Swisscom und ihrer Antwort auf die Reaktionen dazu zu halten ist. Die Quellen sind unten verlinkt.
Ich persönlich empfehle jedem, so weit wie möglich auf strahlende Geräte zu verzichten, soweit es der Lebensstil und die Bequemlichkeit erlaubt. Und die Geräte, die im täglichen Leben bleiben, entsprechend mit den Hilfsmitteln in unserem Shop verträglicher zu machen.
Nachweise:
Patentschrift bei Google Patents: https://www.google.com/patents/WO2004075583A1?cl=en
Übersetzung der Patentschrift der Bürgerwelle Schweiz bei Diagnose Funk: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=693